{"id":13,"date":"2016-12-05T14:04:53","date_gmt":"2016-12-05T13:04:53","guid":{"rendered":"http:\/\/freundeskreis-kulturpunkt-bruck.de\/?page_id=13"},"modified":"2020-02-07T12:16:45","modified_gmt":"2020-02-07T11:16:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freundeskreis-kulturpunkt-bruck.de\/?page_id=13","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eFreundeskreis Kulturpunkt Bruck \u201c und hat seinen Sitz in Erlangen.<br \/>\n2. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br \/>\n3. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br \/>\n4. Der Verein wir nicht in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der \u201eFreundeskreis Kulturpunkt Bruck\u201c verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n2. Zweck des Vereins ist<br \/>\n2.1 die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur<br \/>\n2.2 die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens<br \/>\n2.3 die F\u00f6rderung\u00a0 der Kleing\u00e4rtnerei<br \/>\n3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterst\u00fctzung des Kulturpunkts Bruck bei Planung und Durchf\u00fchrung seiner Kulturarbeit und der Anlage und Pflege von Kleing\u00e4rten und Gartenkulturen durch Kurse und\u00a0 Vortr\u00e4ge sowie Beschaffung von Spenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong> Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong> Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong> Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong> <strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Nat\u00fcrliche Personen m\u00fcssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>a) mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\nb) durch freiwilligen Austritt,<br \/>\nc) durch Ausschluss aus dem Verein,<br \/>\nd) bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten zul\u00e4ssig. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, sowie das Recht der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Antr\u00e4ge zu unterbreiten.<br \/>\n\u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7<\/strong> <strong>9 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\n1. Der Vorstand<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand i. S. d. \u00a7 26 BGB besteht aus<\/p>\n<p>a) der 1. Vorsitzenden \/ dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) der 2. Vorsitzenden \/ dem 2. Vorsitzenden<br \/>\nc) der Schriftf\u00fchrerin \/ dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nd) der Kassenwartin \/ dem Kassenwart<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils durch die -\/den 1.Vorsitzenden und die-\/den\u00a0 2.Vorsitzenden Vertreten. Beide haben Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverh\u00e4ltnis vertritt die-\/der 2.Vorsitzende die-\/den 1.Vorsitzenden nur bei dessen Abwesenheit.<br \/>\nDie Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer der \/ des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von der \/dem 1. Vorsitzenden oder von der \/ dem 2. Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten.<br \/>\nEiner Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter die \/ der 1.Vorsitzende oder die \/ der 2.Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Leiterin \/ des Leiters der Vorstandssitzung.<br \/>\nDie Vorstandssitzung leitet die \/ der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit die \/ der 2. Vorsitzende.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von der Sitzungsleitung zu unterschreiben.<br \/>\nEin Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied &#8211; eine Stimme.<br \/>\nBei Verhinderung kann ein Mitglied schriftlich einem anderen Mitglied Stimmvollmacht erteilen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands; Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 14 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<br \/>\nDie Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird von der \/dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von der \/ dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung eine Leitung.<br \/>\nDas Protokoll wird von der Schriftf\u00fchrerin \/ dem Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist diese\/r nicht anwesend, bestimmt die Versammlungsleitung eine Protokollf\u00fchrerin \/ einen Protokollf\u00fchrer.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. \u00dcber die Zulassung von G\u00e4sten, Presse o.a. beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDie Beschlussfassung erfolgt grunds\u00e4tzlich in offener Abstimmung.<br \/>\nDies gilt auch f\u00fcr die Wahl der Vorstandsmitglieder, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. In gleicher Weise ist auch ein Kassenpr\u00fcfer\/in jeweils durch die Hauptversammlung zu w\u00e4hlen.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ab 4 erschienenen Mitgliedern beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht.<br \/>\nZur \u00c4nderung der Satzung (einschlie\u00dflich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnftel erforderlich.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass von der jeweiligen Versammlungsleitung und der Protokollf\u00fchrung zu unterzeichnen ist.<br \/>\nJedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Versammlungsleitung hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von zwei Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Regeln wie f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a712 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die \/ der 1. Vorsitzende und die \/ der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen \/ Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins \u00a0f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins\u00a0 an die Erlanger B\u00fcrgerstiftung \u00a0die es Unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Erlangen, den 02.04.2019<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eFreundeskreis Kulturpunkt Bruck \u201c und hat seinen Sitz in Erlangen. 2. 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